Allgemeine Verkaufsbedingungen (Englisch)
LYMB.iO GmbH, Gysslingstr.72, 80805 München, Deutschland
Wir bestätigen Ihre Bestellung unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
§ 1 Bewerbung
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien und gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung ausführen.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 12 BGB. 310 abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot, Annahme
Sofern die Bestellung ein bindendes Angebot darstellt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anfallend).
(2) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Ab Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. A. anfallen soll. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenforderung anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur insoweit befugt, als diese auf demselben Geschäft beruhen.
§ 5 Lieferung
(1) Die Lieferung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers voraus.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstigen Mitwirkungspflichtverletzungen des Käufers sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, insbesondere etwaige Mehraufwendungen, geltend zu machen. Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware im Zeitpunkt des Verzugs oder der Verletzung der Mitwirkungspflicht auf den Käufer über.
(3) Die Ware reist unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Hierdurch entstehende Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
§ 6 Gefahrübergang, Versand
Verlangt der Käufer die Versendung der Ware, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware mit der Absendung auf den Käufer über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn auf der Ware Rechte Dritter oder sonstige Belastungen eintreten.
(3) Der Käufer darf die unter vorstehendem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterveräußern. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab, unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet oder unverarbeitet ist. Unbeschadet unseres Anspruchs auf Einzugsermächtigung ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Dabei verpflichten wir uns, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens oder Zahlungseinstellung gestellt ist.
(4) Soweit die vorstehenden Sicherheiten die gesicherte Forderung um mehr als 10 % übersteigen, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 8 Gewährleistung
(1) Voraussetzung für etwaige Gewährleistungsansprüche des Käufers ist die vollständige Einhaltung aller Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers gemäß § 12 Abs. 377 HGB.
(2) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
(3) Bei Mangelhaftigkeit der Ware ist der Käufer zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Haftung
(1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; gleiches gilt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit die Vertragsverletzung fahrlässig verursacht wird, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Eine vorstehend nicht ausdrücklich geregelte Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, Deutschland.
(3) Bei Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich.