Bedingungen der Dienstleistung
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Wir bestätigen Ihre Bestellung unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Anwendung
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien und auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung ausführen.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 2. 310 Abs. 1 BGB (deutsches Bürgerliches Gesetzbuch).
§ 2 Angebot, Annahme
Soweit die Bestellung ein bindendes Angebot darstellt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer (soweit anwendbar).
(2) Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Ab Fälligkeit sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. anfallen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit die Gegenforderung des Käufers anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Erwerber nur insoweit berechtigt, als sie auf demselben Geschäft beruhen.
§ 5. Lieferung
(1) Die Lieferung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers voraus.
(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weiterer Schadenersatz ist vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware zum Zeitpunkt der Nichterfüllung oder Verletzung der Mitwirkungspflicht auf den Käufer über.
(3) Der Transport der Ware erfolgt unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei einer frachtfreien Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers abgeschlossen. Alle sich daraus ergebenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
§ 6 Gefahrübergang, Versendung
Wenn der Käufer die Versendung der Ware verlangt, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware mit der Absendung auf den Käufer über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen.
(2) Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware mit Rechten Dritter oder sonstigen Belastungen belastet wird.
(3) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußern. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, gleichgültig ob die Ware verarbeitet ist oder nicht, an uns ab. Unbeschadet unseres Anspruchs auf Direktzahlung ist der Käufer berechtigt, die Zahlung auf die abgetretenen Forderungen zu erhalten. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, die abgetretenen Forderungen solange nicht fällig zu stellen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt oder ein Zahlungsaufschub gewährt wird.
(4) Soweit die vorstehenden Sicherheiten die gesicherte Forderung um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, diese Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.
§ 8 Logoaufbewahrung
Mit dem Kauf unserer Produkte erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass alle Produktlogos und Markenzeichen auf allen gekauften Einheiten sichtbar und unversehrt bleiben müssen.
Die Logos dürfen unter keinen Umständen verdeckt, verändert oder entfernt werden, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
§ 9 Gewährleistung
(1) Voraussetzung für jeden Gewährleistungsanspruch des Käufers ist, dass er die in § 9 festgelegten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten vollständig erfüllt hat. 377 HGB (deutsches Handelsgesetzbuch).
(2) Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
(3) Im Falle der Vertragswidrigkeit der Ware hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Lieferung einer vertragsgemäßen Ware. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen; gleiches gilt bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit die Vertragsverletzung nicht vorsätzlich begangen wurde, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Jede Haftung, die vorstehend nicht ausdrücklich vorgesehen ist, ist ausgeschlossen.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, Deutschland.
(3) Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend.